Der Vorstand teilte Maren S. in einem Einschreiben mit, dass Sie vom Verein ausgeschlossen wird ohne Gründe zu nennen. Dieses Vorgehen widerspricht sowohl geltendem Recht als auch der Satzung des Vereins.
Bis heute hat der Vorstand diesen Entschluss jedoch nicht widerrufen und hält Maren S. aktiv aus der Vereinskommunikation heraus. Außerdem wurde ihr widerrechtlich untersagt, an Vereinsveranstaltungen teilzunehmen.